Arbeitnehmer erhalten bei Krankheit normalerweise für mindestens sechs Wochen Ihr Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt (Lohnfortzahlung). Danach gibt es für gesetzlich Krankenversicherte allerdings nur noch das sogenannte Krankengeld. Dieses entspricht 70% des Bruttolohnes, aber maximal 90% des Nettolohnes. Nutzen Sie unseren Krankentagegeldrechner und rechnen Sie aus, ob Sie eine zusätzliche Absicherung benötigen. Auch als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, die Leistungen der Privaten Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Seit einiger Zeit können Sie nämlich zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenversicherungen wählen. Wechseln Sie also zu einer günstigeren gesetzlichen Krankenkasse und verwenden den gesparten Beitrag für eine private Zusatzversicherung, können Sie schon bald mehr Leistung fürs gleiche Geld bekommen. Mit unserem Online-Rechner finden Sie schnell den passenden Tarif.