Bei Abschluss eines Mietvertrages wird vom Mieter meistens der Nachweis einer Haftpflichtversicherung verlangt. Das ist durchaus vernünftig: Kommt es durch Verschulden des Mieters z.B. zu einem Wohnungsbrand sind schnell mehrere hunderttausend Mark Schaden angerichtet, für die der Mieter haftet. Achten Sie darauf, dass Ihre Haftpflichtversicherung eine ausreichende Deckung für Schäden an der gemieteten Wohnung beinhaltet. Die Bandbreite reicht hier von nicht mitversichert bis unbegrenzt.