Als Halter von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren und Bienen ist man über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Ausgeschlossen sind jedoch Hunde, Pferde und Ponies sowie sonstige Reit- und Zugtiere und wilde Tiere . Diese müssen gesondert versichert werden. Für nicht erwerbsmäßig gehaltene Hunde, Pferde, und Ponies kann eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Wenn man bedenkt, wie leicht Hunde oder Pferde einen Dritten verletzen oder einen Verkehrsunfall verursachen können, sollte die Tierhalter Haftpflichtversicherung obligatorisch sein. Wer solche Tiere privat hält ist für jeden Schaden, den diese Tiere anrichten, schadenersatzpflichtig - unabhängig davon, ob ihn ein Mitverschulden trifft oder nicht !