Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber auf ein Urteiles des Bundesverfassungsgerichtes (Aktenzeichen 2 BvL 17/99) vom 06.03.2002 reagiert. Mit der Einführung wurden Änderungen von zusätzlichen Gesetzen notwendig und die grundlegende Überarbeitung der einkommenssteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen für Rentner und Altersbezügen für Pensionäre. Die Besteuerung dieser beiden Altersversorgungen entsprachen nicht dem Gleichheitsgrundsatz der Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes. Gleichzeitig wurde die nachgelagerte Besteuerung von Renten eingeführt.Das Gesetz wurde am 9. Juli 2004 verkündet und trat zum 1. Januar 2005 in Kraft. Es änderte das Einkommensteuergesetz, die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und weitere zehn Gesetze und Verordnungen. Das Modell der Altersversorgung wurde neu überdacht und daraus resultiert, das heute gültige 3-Schichten-Modell. |
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Kernpunkt des neuen Gesetzes: Alterseinkünfte werden nachgelagert besteuert |
Dies kann auch für Sie von Vorteil sein! Informieren Sie sich über Ihre individuelle Situation! |
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