Alle Fonds setzen auf das gleiche Prinzip auf. Man kann sich einen Fonds wie einen großen Topf vorstellen, in den viele Anleger verschieden hohe Beiträge einzahlen. Dieser Topf wird von einem Fondsmanagement nach dem Grundsatz der Risikomischung verwaltet, d.h. das Geld wird entsprechend vorher festgelegter Anlagegrenzen in viele verschiedene Wertpapiere investiert (Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Geldmarktpapiere, etc.). Kauft ein Anleger Anteile eines Investmentfonds (Sondervermögen), richtet sich seine Beteiligung an diesem Topf nach der Höhe seiner Einlage. |
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Der Gesamtbetrag des Sondervermögens, auch = Fondsvolumen (NAV = Net Asset Value), steigt demnach durch neue Einlagen von Anlegern und durch erwirtschaftete Gewinne bzw. fällt durch Rückerstattung von Anteilen der Anleger oder Verluste. | |
Die Aufnahme/Rückgabe von Anteilen am Investmentfonds (Sondervermögen) hat jedoch keinen Einfluss auf den Wert des einzelnen Anteils wie das folgende Beispiel zeigt: |
Anleger 1 tätigt eine Anlage von 100,00€ Anleger 2 tätigt eine Anlage von 10.000,00€ Anleger 3 tätigt eine Anlage von 1.000,00€ |
Das Fondsvolumen (NAV) beträgt demnach 11.100,00€ Setzt man zu Beginn einen Anteilswert von 100,00€ an, ergibt sich eine Gesamtzahl von 111 Anteilen. |
Das Fondsvolumen (NAV) steigt durch erwirtschaftete Gewinne um 10%, ohne dass neue Anteilseigner hinzukommen. Nun ergibt sich ein neues Fondsvolumen (NAV) in Höhe von 12.210,00€. Der Wert eines einzelnen Anteils liegt nun bei 110,00€ (12.210,00€ geteilt durch 111 Anteile = 110,00€). Anleger 3 entschließt sich jetzt, seine Anteile zu verkaufen. Er erhält für seine 10 Anteile 1.100,00€. Das Fondsvolumen ändert sich nun wieder und liegt nun bei 11.110,00€, die sich jetzt auf 101 Anteile verteilen. |
Der Anteilswert hat sich jedoch durch die Rückerstattung der Anteile an Anleger 3 nicht verändert: 11.110,00 € (Fondsvolumen) geteilt durch 101 Anteile = 110,00€(Anteilswert) | |
Das Fondsmanagement entscheidet über die Zusammensetzung des Fondsvermögens (Wertpapier Portfolio). Die einzelnen Anteile an einem Investmentfonds werden in Anteilscheinen als Urkunden verbrieft, die dem Inhaber ein Miteigentum am Fondsvermögen zusichern und einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung und Anteilsrückgabe zum jeweils gültigen Rücknahmepreis garantieren. |