captuvîs AG Investmentberatungsgesellschaft

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Direktversicherung

Direktversicherung

Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung für den Arbeitnehmer ab.
Dazu vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber, dass ein Teil des Gehalts nicht bar ausgezahlt, sondern direkt in Beiträge für die Versicherung umgewandelt wird. Der Arbeitgeber tritt dabei als Versicherungsnehmer auf und führt auch die Beiträge ab. 
 
Wer hat Anspruch auf die Leistungen

Anspruch auf die Leistungen hat ausschließlich der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Bei Arbeitgeberwechsel hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Weiterführung der betrieblichen Alters­vorsorge. Natürlich kann der Vertrag vom Arbeitnehmer auch selbst weiterführt oder gegebenenfalls auch beitragsfrei gestellt werden.

Welche Versicherungsarten zählen zur Direktversicherung

Zu den Direktversicherungen gehören auch Unfallzusatzversicherungen und Berufs­unfähig­keitszusatzversicherungen, die im Zusammenhang mit Lebensversicherungen abgeschlossen werden, sowie Berufs­unfähig­keitsversicherungen und Unfall­ver­si­che­rungen mit Anspruch des Arbeitnehmers auf Prämienrückgewähr.
 
Die Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben seines Arbeitnehmers abschließt. Bezugsberechtigt auf die Leistungen aus der Versorgung ist ganz oder teilweise der Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen. Versicherungsnehmer dieser Direktversicherung und auch Beitragszahler ist der Arbeitgeber. Im vorzeitigen Versorgungsfall zahlt der Versorgungsträger, die Versicherungsgesellschaft direkt den Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Die Beiträge die in diese Versorgung durch den Arbeitgeber steuerfrei eingezahlt werden, gehören im Rentenbezug zum steuerpflichtigen Einkommen (nachgelagerte Besteuerung) des Arbeitnehmers. Für Direktversicherungen die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden zählte in der Phase der Beitragszahlung die Pauschalbesteuerung nach § 40 b EStG. Die Besteuerung in der Rentenphase erfolgte mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 EStG. Es konnten Werbungskosten in Höhe von 102 EUR (§ 9a S. 1 Nr. 3 EStG) abgezogen werden.Maximal können für eine Direktversicherung, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde jährlich Beiträge in Höhe von 4 Prozent der Beitragsmessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgewendet werden. Für das Jahr 2013 sind das 2.784,- € die steuer- und sozialabgabenfrei in diese Altersversorgung eingezahlt werden können. Zusätzlich kann der Arbeitgeber weitere 1.800,- € für den gleichen Arbeitnehmer aufwenden, wenn kein Vertrag besteht der bisher mit pauschalbesteuerten Beiträge bedient wurde. Diese weiteren 1.800,- € sind allerdings nur steuerfrei, aber nicht frei von Sozialabgaben.
 
Besonderheiten der "alten" Direktversicherung

Direktversicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen worden sind, können seit dem Jahre 2002 auch als "Riester-Alters­vorsorgevertrag" umgewandelt werden. Das heißt: Der Arbeitnehmer kann statt der Lohnsteuerpauschalierung die staatliche "Riester-Förderung" durch Zulagen oder den neuen Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen. Dann müssen allerdings auch hier, die späteren Auszahlungen voll versteuert werden, während die Leistungen aus einer alten ungeförderten Direktversicherung im Todes- und Erlebensfall steuerfrei ausgezahlt werden.