Naheliegend ist es, das Vorsorgeproblem des Geschäftsführers (ungenügende gesetzliche Absicherung) über eine Betriebliche Altersversorgung in Form einer Pensionszusage zu lösen. Dabei handelt es sich um ein Versorgungsversprechen Ihrer Firma, das neben der Altersversorgung meist auch Leistungen im Berufs- und Todesfall vorsieht. |
An das Versprechen ist die Firma auf lange Sicht gebunden. Damit Ihr Unternehmen nicht mit dem sogenannten betriebsfremden Risiko, nämlich der Zahlung einer Rente an Sie oder Ihre Hinterbliebenen, belastet wird sollte Ihr Unternehmen eine Rückdeckungsversicherung abschließen. |
Eine Rückdeckungsversicherung ist eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Lebensversicherung hier auf das Leben des Geschäftsführers. Im Gegensatz zur Direktversicherung ist hier der Arbeitgeber Leistungsempfänger. Die Rückdeckungsversicherung sichert das vom Arbeitgeber gegebene Vorsorgeversprechen. |
Ist der Geschäftsführer auch Gesellschafter, kann die Rückdeckungsversicherung an den Geschäftsführer verpfändet werden. Dadurch kommt sie im Insolvenzfall nicht in die Insolvenzmasse und der Versorgungsberechtigte behält seinen Anspruch. |
Für den Arbeitgeber stellen die Versicherungsbeiträge steuermindernde Betriebsausgaben dar. Die Steuern, die auf die Beiträge zu entrichten sind, sind in der Regel wesentlich niedriger als die Steuern, die der Arbeitnehmer zu entrichten hat, wenn er das Geld ausbezahlt bekommt und selbst in eine private Kapitalversicherung einzahlt. |